Stellungnahme des Paritätischen Wohfahrtverbands Berlin
Parität Berlin fordert Nachbesserungen bei AV-Wohnen
Wir schließen uns der differenzierten Stellungnahme vom 13.01.2026 unseres Dachverbandes Parität Berlin zu den geplanten Anpassungen im Bereich Mieten und Betriebskosten an und unterstützen die Forderungen.
Am 09.12.2025 wurden die aktualisierten Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (AV-Wohnen) durch den Berliner Senat beschlossen und somit ab dem 01.01.2026 für die nächsten zwei Jahre festgesetzt. Die AV-Wohnen bildet die Grundlage zur Berechnung der angemessenen Wohnkosten, welche etwa die Jobcenter und Sozialämter für Beziehende von Sozialleistungen übernehmen.
Als eine Reaktion auf die Energiekrise wurden die Regelungen für Heizkosten neu gefasst. Einen wesentlichen Teil der AV-Wohnen bilden allerdings die Regelungen für die Bruttokaltmiete, das ist die Nettokaltmiete inklusive der Betriebskosten.
Hier wurden die Richtwerte nicht angepasst. Begründet wird das in der Pressemeldung des Berliner Senats vom 09.12.2025 folgendermaßen: "[...] Grundlage dieser Entscheidung sind Auswertungen des Berliner Mietspiegels zu Neuvermietungen in der Stadt. Diese Daten belegen weiterhin, dass es einen nennenswerten Anteil an Wohnungen in Berlin gibt, deren Mieten innerhalb der aktuellen Richtwerte liegen [...]".
Diese Einschätzung des Berliner Senats bildet nach unserer Wahrnehmung die realen Entwicklungen auf dem Berliner Mietenmarkt nicht realistisch ab. Wir unterstützen daher ausdrücklich den Inhalt der Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin. Es bedarf hier dringend Nachbesserungen!